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Böhmer legt 7. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland vor [!!---!!]

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Maria Böhmer, hat heute den 7. Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer vorgelegt. Der Bericht wurde vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen, anschließend übergab die Staatsministerin den Bericht an Bundestagspräsident Norbert Lammert.

Schwerpunkte des 7. Lageberichtes sind die Themenfelder Bildung, berufliche Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt. Böhmer sagte bei der Vorstellung: "Der Bericht macht deutlich: Diese Bundesregierung hat in der Integrationspolitik umgesteuert. Wenn es um die Gestaltung von Integration in unserem Land geht, reden wir nicht mehr übereinander, sondern miteinander, und wir packen die Herausforderungen gemeinsam an. Das gilt für die verschiedenen staatlichen Ebenen, für die gesellschaftlichen Gruppen und ganz besonders für die Zugewanderten. Deren Engagement hat mit dazu beigetragen, dass wir mit dem Nationalen Integrationsplan neue Wege in der Integrationspolitik beschreiten und damit neue Chancen für die 15 Millionen Menschen aus Zuwandererfamilien in unserem Land eröffnen konnten."


Als Thema von zentraler Bedeutung für die Integration hob Böhmer die Bildung hervor. Dem Bericht zufolge beträgt der Anteil der Schulabbrecher bei den ausländischen Schulentlassenen 18 Prozent. Auch der Negativtrend bei der Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher habe sich im Berichtszeitraum fortgesetzt: Ihre Ausbildungsquote lag nur noch bei 23 Prozent (Deutsche: 57 Prozent). Rund 40 Prozent verblieben ohne jegliche berufliche Qualifizierung. "Wir können auf kein Talent verzichten. Darum müssen wir die Bildungssituation von jungen Migrantinnen und Migranten deutlich verbessern", forderte Böhmer. Sie
verwies dazu auf eine Reihe von Maßnahmen aus dem Nationalen Integrationsplan, etwa die frühe Sprachförderung in Kindergärten und Schulen, die verbesserte Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, das bundesweite Netzwerk für Bildungspaten, die verstärkte Arbeit mit Eltern ausländischer Herkunft sowie den erleichterten Zugang für ausländische Jugendliche zum BAföG.

Zum Bereich Arbeitsmarkt sagte Böhmer, das Arbeitslosigkeitsrisiko von Migrantinnen und Migranten sei noch immer doppelt so hoch wie bei Deutschen. Ein wesentlicher Grund dafür seien fehlende oder unzureichende berufliche Abschlüsse und Qualifikationen. Während nur 12 Prozent der Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund ungelernt seien, hätten fast 40 Prozent der erwerbstätigen Migrantinnen und Migranten keinen Berufsabschluss. Die Staatsministerin appellierte: "Politik und Wirtschaft müssen gemeinsam dafür sorgen, dass mehr Migrantinnen und Migranten in qualifizierten Tätigkeiten arbeiten können." Dazu müssten auch die spezifischen Potenziale, Kenntnisse und Fertigkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund besser anerkannt und ihr ökonomisches Potenzial stärker genutzt werden, wie es beispielsweise mit der Charta der Vielfalt geschehe. Ihr gehören inzwischen mehr als 230 Unternehmen mit insgesamt über zwei Millionen Beschäftigten an. Positiv habe sich die Selbstständigkeit von Menschen mit Zuwanderungshintergrund entwickelt, erläuterte Böhmer. So lag die Selbstständigenquote der ausländischen Bevölkerung im Berichtszeitraum mit fast 12 Prozent doppelt so hoch wie noch Anfang der 1990er Jahre.

Als entscheidende Ebene für gelingende Integrationspolitik bezeichnete die Staatsministerin die Kommunen. Vor Ort entscheide sich, wie das Zusammenleben gelinge: "Alle sind sich einig: Kommunale Integrationspolitik ist Querschnittsaufgabe und sollte zur Chefsache gemacht werden." Einerseits müssten Dienstleistungen und Angebote der öffentlichen Einrichtungen besser auf die Bedürfnisse von Zugewanderten ausgerichtet werden. Andererseits müssten mehr Migrantinnen und Migranten als Mitarbeiter in den Institutionen beschäftigt werden. "Wir müssen verhindern, dass sich in unseren Großstädten Parallelstrukturen verfestigen", erklärte die Staatsministerin weiter. Entsprechende Initiativen der Kommunen unterstütze die Bundesregierung unter anderem mit dem Programm "Soziale Stadt". Hier seien seit 2006 zusätzliche 40 Millionen Euro bereit gestellt worden.

Mit Blick auf die Situation von Frauen und Mädchen mit Zuwanderungsgeschichte hob Böhmer hervor, die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen und häuslicher Gewalt sowie Schutz und Hilfe für die Opfer stellten eine große Herausforderung für Politik und Gesellschaft dar: "Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die im Nationalen Integrationsplan herausgearbeiteten Probleme gelöst werden. Vor allem Länder und Kommunen sind gefordert, mehr niedrigschwellige Beratungs- und Schutzeinrichtungen bereit zu stellen. Ich appelliere dringend an sie, den benannten Handlungsbedarf ernst zu nehmen und die Strukturen zu verbessern."

Zum Thema Fremdenfeindlichkeit erklärte die Staatsministerin: "Integration kann nur gelingen, wenn Menschen aus Zuwandererfamilien sich in Deutschland angenommen und willkommen fühlen. Fremdenfeindliche und rassistische Gewalttaten sind inakzeptabel und müssen von allen demokratischen Kräften bekämpft werden." Der Bericht zeige die Verbreitung fremdenfeindlicher Einstellungen in der Bevölkerung und dokumentiere die erschreckende Anzahl gewalttätiger Übergriffe, beschreibe aber auch die Aktivitäten der Bundesregierung zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. "Unsere neue Initiative Orte der Vielfalt liegt mir dabei besonders am Herzen, denn sie richtet sich gezielt an die Kommunen", sagte Böhmer. "Wir wollen, dass möglichst alle Kommunen die Erklärung für Vielfalt, Toleranz und Demokratie unterschreiben und sich somit verpflichten, konkrete Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu ergreifen."

Der Bericht zeichnet ferner die wichtigsten Entwicklungen der letzten zwei Jahre im Bereich des Einbürgerungs-, Ausländer-, und Ausländersozialrechts nach. Schwerpunkt ist dabei die Darstellung der wesentlichen Inhalte des Richtlinienumsetzungsgesetzes. Mir diesem Gesetz wurden außerdem im Bereich des Ehegattennachzuges, der Integrationskurse und der Einbürgerung integrationspolitisch bedeutsame Rechtsänderungen eingeführt. "Beispielsweise sorgen wir mit dem frühen Spracherwerb im Herkunftsland dafür, dass sich nachziehende Ehegatten von Anfang an besser bei uns zurechtfinden können", unterstrich die Staatsministerin. Böhmer erklärte weiter: "Ein besonders Anliegen war mir die bundeseinheitliche Regelung zum Bleiberecht. Sie ermöglicht in Nachfolge der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz von November 2006 dass viele gut integrierte, langjährig in Deutschland lebende Geduldete ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen können."

Böhmer hob ferner die erweiterte Datengrundlage des Berichtes hervor. Durch die Auswertung umfassenden Datenmaterials aus dem Mikrozensus von 2005 sei es möglich gewesen, Analysen zu Personen mit Migrationshintergrund unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu erstellen. Böhmer unterstrich: "Angesichts von 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, von denen mehr als die Hälfte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, reicht die Unterscheidung zwischen Ausländern und Deutschen für die Bewertung der sozialen Realität in Deutschland nicht mehr aus. Die neue Datengrundlage ermöglicht es uns, integrationspolitische Maßnahmen zielgenauer zu konzipieren und durchzuführen." Erfolgreiche Integrationspolitik brauche aber nicht nur gute Planung, sondern auch objektive Kontrolle. Deswegen würden derzeit Indikatoren erarbeitet, mit denen der Grad der Integration von Zugewanderten und der Erfolg integrationspolitischer Maßnahmen gemessen werden könne.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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