Interview mit Volker Roßocha, Abteilung für internationale und europäische Gewerkschaftspolitik, Referat Migrationspolitik beim DGB-Bundesvorstand Frage: Herr Roßocha, Sie sind Leiter des Referat Migrationspolitik beim DGB-Bundesvorstand. Seit wann gibt es dieses Referat und was ist kurz Ihre Aufgabe? Volker Roßocha: Das Referat Migrationspolitik wurde erst Anfang 2001 eingerichtet. Aber bereits seit Mitte der siebziger Jahre bestanden eigene Arbeitsstrukturen beim Vorstand des DGB. Diese waren zunächst verstärkt mit der Betreuung der einzelnen Gruppen angeworbener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Nach der Neuorganisation obliegen die Betreuung und Beratung stärker den Einzelgewerkschaften. Daneben besteht ein eigener Stab beim DGB-Bildungswerk. Zu den Aufgaben des Referats Migrationspolitik gehören insbesondere die Entwicklung einer Einwanderungs-, Integrations- und Nichtdiskriminierungspolitik sowie die Beratung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Einzelgewerkschaften, als auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Behörden. Frage: Wie groß ist eigentlich der Anteil der Migranten bei den Beschäftigten des DGB? Roßocha: Da es bislang keine genauen sozialwissenschaftlichen Untersuchungen über den Migrationshintergrund der Beschäftigten gibt, lässt sich der Anteil nur schätzen. Bei den Beschäftigten des DGB dürfte er etwa bei 4 % - 6 % liegen. Bei den Betriebsräten und Vertrauensleuten liegt der Anteil je nach Branche und Gewerkschaft weit höher. Die Auswertung der letzten Vertrauensleutewahl ergab bspw. bei der IG Metall einen Anteil ausländischer Staatsangehöriger von 12 %. Frage: Hat der DGB bzw. seine Einzelgewerkschaften besondere Angebote für Migranten? Roßocha: Das bereits erwähnte DGB-Bildungswerk veröffentlicht regelmäßig ein Newsletter Forum Migration und führt Seminare und Veranstaltungen zum migrationspolitischen Themen durch. Die Angebote können neben vielen aktuellen Hinweisen unter www.migration-online.de abgerufen werden. Die speziellen gewerkschaftlichen Angebote - einschließlich der bestehenden örtlichen und regionalen Arbeitskreise und Ausschüsse - können über die Büros der Einzelgewerkschaften erfragt werden. In einigen Städten, wie in Berlin gibt es noch spezialisierte Beratungsbüros. Frage: Welche Vorschläge haben Sie, bzw. der DGB, um die Integration von Migranten stärker voranzubringen? Roßocha: Zunächst darf nicht vergessen werden, dass Migrantinnen und Migranten sich bereits integriert haben. Sei es in Schulen, im Wohnumfeld oder am Arbeitsplatz. Teilweise haben sie auch ehrenamtliche Funktionen in Vereinen und Parteien übernommen. Die Gesellschaft darf Zugewanderte nicht länger ausschließlich durch die Defizitbrille betrachten. Insofern steht die Anerkennung der Kompetenzen am Beginn einer Politik, die die Integration fördern soll. Migrantinnen und Migranten brauchen zur Integration auch gleiche Rechte, das heißt insbesondere auch einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Wer von ihnen die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen fordert, darf sie beim Zugang zum Arbeitsmarkt nicht diskriminieren. Frage: In der Bundesrepublik arbeiten viele Migranten in Berufen mit geringer Qualifikation. Sind durch die EU Osterweiterung nicht besonders diese Arbeitsplätze gefährdet? Roßocha: Der hohe Anteil von Migranten in an- und ungelernten Tätigkeiten ist Folge der sogenannten Gastarbeiterpolitik und dem Mangel an Integrations- und Eingliederungsmöglichkeiten. Mit der Erweiterung der Europäischen Union sind unmittelbar keine Verdrängungen zu erwarten. Erstens bestand auch in den letzten Jahren ein intensiver Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der Bundesrepublik und den Beitrittsländern. Zweitens wurde mit dem EU-Vertrag eine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit festgelegt. Die Verlagerung von Produktionsstätten im Rahmen der Globalisierung in Länder mit niedrigen Sozialstandards und geringen Steuern allerdings gefährdet sehr wohl Arbeitsplätze im Produktionsbereich. Frage: Mit welcher Strategie wollen sich die Gewerkschaften gegen eine Senkung und Aufweichung der Sozial- und Lohnstandards durch den größeren EU-Arbeitsmarkt wehren? Roßocha: Es geht den Gewerkschaften vor allem um eine Angleichung der Lebensverhältnisse. Dazu gehört unter anderem eine europäische Politik für Beschäftigung und die weitere Heranführung der Ökonomie in den mittel- und osteuropäischen Ländern. Vor allem müssen die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen im Dienstleistungsbereich angeglichen und europäische Mindeststandards ausgebaut werden. Es kann doch nicht sein, dass ein Unternehmen z.B. aus der Slowakei seine Dienste in Deutschland anbietet, der Verbraucher aber nur entsprechend der slowakischen Regelungen geschützt wird. Diese Ungleichbehandlung gibt es auch bei den Arbeits- und Steuerbedingungen. Wir sind sehr für einen grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Aber hier darf es keinen Wettbewerb nach unten geben. Vielmehr bedarf es gemeinsamer, in der gesamten EU geltender Gesetze und Standards. Frage: Vom Europäischen Gewerkschaftsbund hört man wenig und bis zu einer starken und einheitlichen europäischen Gewerkschaftsbewegung scheint es noch ein weiter Weg zu sein. Stimmt dieser Eindruck und müssten sich die Gewerkschaften sich nicht viel stärker auf europäischer und internationaler Ebene vernetzen und eine einheitliche Strategie entwickeln? Roßocha: Der Europäische Gewerkschaftsbund hat die Aufgabe, die vielfach unterschiedlichen Interessen der nationalen Gewerkschaften und der Branchenbünde zu koordinieren. Nicht immer fällt dabei die Entwicklung gemeinsamer Strategien so leicht wie bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder der Organisation eines europäischen Aktionstages. Der EGB nimmt Stellung zu Vorhaben der Kommission der Europäischen Gemeinschaft. Diese wichtige Lobbyarbeit wird zwar nicht immer öffentlich sichtbar, ist aber wichtig für die Entwicklung Eu-weit geltender Richtlinien. Von großer Bedeutung in international tätigen Unternehmen ist die Zusammenarbeit der Gewerkschaftsvertreter der verschiedenen Standorte, damit die Belegschaften nicht gegenseitig ausgespielt werden können. In Großunternehmen funktioniert dies - besonders im Rahmen der Europäischen Betriebsräte - bereits recht gut. Notwendig ist aber gerade für klein- und mittelständische Unternehmen die Verbesserung der Mitbestimmungs-regelungen, die gemeinsam in der EU zu verabschieden sind. | |  |
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